Staatliche Europa - Schule Berlin

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Schulordnung der Märkischen Grundschule

 

 

 

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Schulordnung

 

 

 

Schulordnung der Märkischen Grundschule

Staatliche Europa-Schule von Berlin

 beschlossen von der Schulkonferenz am 12. Mai 2005

 

Wir, die Schülerinnen und Schüler der Märkischen Grundschule, deren Eltern sowie die Lehrerinnen, Lehrer und Erzieherinnen erklären uns mit der nachfolgenden Schulordnung einverstanden und wollen sie in allen Punkten einhalten:

 

I. Allgemein


Für uns, Schülerinnen und Schüler der Märkischen Grundschule, gilt:

 

1. An unserer Schule haben alle Kinder entsprechend ihrem Alter gleiche Rechte und Pflichten.

2. Jede und jeder darf ihre/seine Meinung in angemessener Form äußern

3. Wir helfen uns gegenseitig und sind fair zueinander.

4. Wir achten die Persönlichkeit der anderen, beleidigen nicht und provozieren keinen Streit.

5. Wir klären Meinungsverschiedenheiten ausschließlich mit Worten.

6. Wir lehnen jede Form von Gewalt, ihre Androhung oder Verharmlosung ab.

7. Wir lassen Dinge zu Hause, die andere stören oder gefährden.

8. Wir behandeln unsere Schule und ihre Einrichtung sorgsam, wir achten das Eigentum anderer.

9. Überfordern uns Probleme untereinander, wenden wir uns an die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer, darüber hinaus hilft uns auch die Vertrauenslehrerin bzw. der Vertrauenslehrer.

10. Jede Klasse gibt sich eine Klassenordnung.

 

II. Außerhalb des Unterrichts

 

1. Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht. Wir befolgen die Anweisungen der Schülerlotsen auf dem Überweg vor der Schule. Wir laufen auf dem Gehsteig, nicht über den Parkplatz zur Schule.

2. Gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen, Glasflaschen, Feuerzeuge) sind in der Schule verboten. Wir lassen wertvolle Sachen oder Gameboys zu Hause. Handys bleiben während des Aufenthalts auf dem Schulgelände ausgeschaltet in der Schultasche. Wir wissen, dass diese persönlichen Sachen von Lehrkräften in Verwahrung genommen und dann den Eltern ausgehändigt werden. Bei Verlust oder Beschädigung dieser persönlichen Sachen haftet die Schule nicht.

3. Wir halten unser Klassenzimmer sauber, Müll werfen wir immer in Papierkörbe.

4. Wir betreten Klassenräume anderer Klassen nur mit Erlaubnis von Lehrkräften.

5. Toiletten suchen wir nur zum vorgesehenen Zweck auf. Wir benutzen Toilettenpapier, die Spülung, nötigenfalls die Toilettenbürste. Wir waschen uns im Anschluss die Hände. Papierhandtücher werfen wir in den Papierkorb. Fehlt Papier oder ist eine Toilette beschädigt, melden wir dies dem Hausmeister oder der Klassenlehrern bzw. dem Klassenlehrer. Schäden sind von ihren Verursachern wieder gutzumachen entsprechend der Regelungen zu Erziehungsmaßnahmen im Schulgesetz.

6. Das Code des Schulhauses ist von 14.20-15.45 Uhr gesperrt.

 

III. Während der Pausen

 

1. Kleine Pausen verbringen wir im Klassenzimmer oder nutzen wir, um den nächsten Klassenraum oder die Toilette aufzusuchen.

2. Regenpausen (dreifaches Klingelzeichen) verbringen wir mit ruhiger Beschäftigung in unserem Klassenzimmer.

3. Große Pausen verbringen wir auf dem Schulhof. Die Toiletten suchen wir nur am Anfang oder am Ende der großen Pausen auf.

4. Bei Problemen während der Pausen, deren Lösung wir nicht schaffen, wenden wir uns an die Aufsichtspersonen.

5. Im Schulhaus rennen wir nicht und spielen auch nicht mit Bällen. Auf dem Schulhof achten wir insbesondere auf jüngere Schülerinnen und Schüler. Wir helfen ihnen bei Problemen.

6. Der kleine Spielplatz am Vorklassenpavillon ist nur für die Kinder der 1. und 2. Klassen reserviert.

7. Ballspiele finden nur mit weichen Bällen statt. Fußball wird nur auf dem Sportplatz, Basketball am Basketballkorb, auf den Tischtennisplatten nur Tischtennis gespielt und auf den Klettergerüsten geklettert.

8. Auf dem Schulgelände werfen wir ausschließlich mit weichen Bällen.

9. Unsere Bäume und Sträucher schonen wir, wir reißen keine Blätter oder Äste ab und klettern auch nicht auf die Bäume.

 

Bei Verstößen

 

Wir wissen, dass wir bei groben Verstößen gegen die Regeln dieser Schulordnung mit folgenden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz (§§62,63 SchulG) zu rechnen haben:

 

1. Erziehungsmaßnahmen

 

  • Einzel-, Gruppen- oder Klassengespräche mit dem Ziel, die Ursache für das Problem zu finden und Fehlverhalten bewusst zu machen, Veränderung der Sitzordnung
  • Formen der Wiedergutmachung eines Schadens im Rahmen der Möglichkeit der Schüler, Erstattung bzw. Reparatur,
  • Gespräche und schriftliche Mitteilungen mit und an die Eltern, Elternbrief, Elternsprechtag,
  • Aufsätze zur Bewusstmachung des Fehlverhaltens bzw. Sonderarbeiten, die dem Nachholen des versäumten Lernstoffes geeignet sind,
  • Forderung nach Entschuldigung, Arbeiten für die Klassen- bzw. Schulgemeinschaft,
  • Bemerkungen im Zeugniskopf
  • Verwarnung (Eintragung im Klassenbuch)
  • mündlicher Tadel
  • Nachsitzen (Unterrichtspflicht, vorherige Benachrichtigung der Eltern)
  • zeitweiliger Ausschluss aus der Unterrichtsstunde

 

2. Ordnungsmaßnahmen

 

    • schriftlicher Verweis (schriftliche Benachrichtigung an die Eltern)
    • Ausschluss von einzelnen Schulveranstaltungen
    • Ausschluss vom Unterricht für maximal 3 Tage
    • Umsetzung in eine Parallelklasse
    • Umschulung in eine andere Schule

 

Für uns, Eltern von Schülerinnen und Schüler der Märkischen Grundschule, gilt:

 

I. Wir unterstützen die Ziele und Regeln dieser Schulordnung.

II. Wir halten regelmäßigen Kontakt zur Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer und den Erzieherinnen. Wir nehmen an allen Elternversammlungen der Klasse teil. Nach Kräften unterstützen wir die Elternvertretung in ihren Aktivitäten.

III. Wir geben unserem Kind ein gesundes Pausenfrühstück mit.

IV. Wir parken morgens nur außerhalb des für die Lehrkräfte reservierten Schulparkplatzes. Wir laufen mit unseren Kindern auf dem Fußweg, der Parkplatz ist für Autos reserviert.

V. Wir verabschieden unsere Kinder morgens vor dem Haupteingang und holen sie auch dort wieder ab.

 

Für uns, Lehrerinnen, Lehrer und Erzieherinnen an der Märkischen Grundschule, gilt:

 

I. Wir erscheinen pünktlich zum Unterrichtsbeginn bzw. zur Nachmittagsbetreuung in den Klassenräumen.

II. Wir helfen unseren Schülerinnen und Schülern, wenn sie mit Sorgen oder Problemen zu uns kommen. Wir unterstützen sie dabei, Streit mit Worten und mit Respekt für den anderen zu schlichten.

III. Als Pausenaufsicht stehen wir bei Problemen für die Schülerinnen und Schüler und Schüler zur Verfügung. Gewalttätigkeiten lassen wir nicht zu und gehen dagegen konsequent mit den zulässigen Mitteln vor.

IV. Wir halten regelmäßigen Kontakt zur Elternvertretung unserer Klasse.