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Computer-Nutzerordnung an der Märkischen Grundschule

 

 

Computer

 

 

Gliederung

 

Präambel (Grundregeln für den Aushang)

  1. Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule
  2. Abrufung von Internet-Inhalten
  3. Veröffentlichung von Inhalten im Internet
  4. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
  5. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts
  6. Schlussvorschriften
  7. ANLAGE: Einwilligungserklärung

 

 

 

Präambel (Grundregeln für den Aushang in den Computerräumen) Nutzungsordnung der Schule Heinrich-Böll-Oberschule vom 25. August 2014

 

Die nachfolgende Nutzungsordnung stellt die Grundregeln auf. Benutzer müssen darauf achten, dass

    • mit den Computern und anderen Geräten sorgfältig umgegangen wird,
    • die persönlichen Passwörter geheim bleiben und ausschließlich vom jeweili- gen Nutzer verwendet werden,
    •             Urheber- und Eigentümerrechte beachtet werden (Materialien wie bei- spielsweise Texte und Fotos, die von anderen Personen stammen, dürfen nicht unberechtigt veröffentlicht werden. Das unberechtigte Downloaden von Musik, Spielen etc. ist verboten.)
    • verbotene Inhalte weder veröffentlicht noch aufgerufen werden,
    •             persönliche Daten (Namen, Adressen, Personenfotos, etc.) von Leh- rern, Schülern und anderen Personen nicht im Internet veröffentlicht werden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Einwilligung vor.
 
  1. Benutzung der Computer und sonstiger Hardware in der Schule
    1. Anwendungsbereich

Die Regelungen gelten für die Nutzung der Computer, internetfähige Endgeräte, Computerdienstleistungen und Netzwerke (einschließlich WLAN), die von der Schule bereitgestellt werden. Darüber hinaus gelten die Regelungen für Computer und für sonstige digitale Geräte, die von den Schülern in die Schule mitgebracht werden, so- weit sie nach Sinn und Zweck auch auf diese Geräte anwendbar sind.

 

    1. Nutzungsberechtigte
  1. Nutzungsberechtigte sind alle Lehrer und Schüler. Die Schulleitung oder der ver- antwortliche Administrator kann weitere Personen zur Nutzung zulassen (z.B. Gast- schüler, Eltern). Die Benutzung kann eingeschränkt, (zeitweise) versagt oder (zeit- weise) zurückgenommen werden, wenn der betreffende Nutzer seinen Pflichten nicht nachkommt.

 

  1. Weisungsberechtigte sind der verantwortliche Administrator, unterrichts- bzw. auf- sichtführenden Lehrkräfte oder von der Schulleitung beauftragte Personen. Den Wei- sungen der aufsichtführenden Personen ist unverzüglich Folge zu leisten.

 

 

    1. Zugangsdaten
  1. Alle berechtigten Nutzer erhalten für den Zugang zu den Computersystemen der Schule und zum schulischen Netzwerk jeweils eine individuelle Nutzerkennung und erhalten ein Passwort, welches sie bei der Erstanmeldung ändern (Zugangsdaten). Mit diesen Zugangsdaten melden sich die Nutzer an allen zugangsgesicherten End- geräten der Schule an. Das Endgerät, an dem sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist aus Sicherheitsgründen durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen und ist bei kurzfristigem Verlassen des Arbeitsplatzes zu sperren. Nach Beendigung der Nutzung hat sich der Nutzer an seinem Computersystem ordnungsgemäß abzumel- den.

 

  1. Die Nutzer haben sichere Passworte zu wählen.

 

  1. Der Nutzer ist für die Aktivitäten, die unter seinem Namen laufen, verantwortlich. Er ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Dieses darf nicht weitergegeben werden und ist vor dem Zugriff durch andere Personen geschützt aufzubewahren. Die weisungsberechtigte Person ist unverzüglich zu informieren, sobald dem Nutzer bekannt wird, dass sein Passwort unberechtigt durch andere Personen genutzt wird.

 

  1. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist untersagt. Wer ein fremdes Pass- wort erfährt, ist verpflichtet, dies der Schulleitung oder der für die Computernutzung verantwortlichen Person mitzuteilen.

 

 

    1. Datenschutz der Zugangsdaten

Die im Rahmen der Zuteilung der Zugangsdaten erhobenen persönlichen Daten der Schüler (Name und Klassen-/Kurszugehörigkeit) werden von Seiten der Schule nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn die Weitergabe erfolgt in Erfüllung einer ge- setzlichen Verpflichtung (z.B. im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen). Die Da- ten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr benötigt werden.

 
    1. Gerätenutzung
  1. Die Bedienung der von der Schule gestellten oder von Schülern mitgebrachten privaten stationären oder portablen Computer einschließlich jedweder Hard- und Software hat entsprechend den Anweisungen der Weisungsberechtigten zu erfolgen.

 

  1. Die Schüler sind zum sorgsamen Umgang mit den von der Schule gestellten Geräten verpflichtet. Das Essen und Trinken während der Nutzung der von der Schule gestellten Computer ist untersagt.

 

  1. Nach Beendigung der Nutzung muss der Raum ordnungsgemäß verlassen wer- den (PC ordnungsgemäß herunterfahren, Gerät/Monitor ausschalten, Arbeits- platz aufräumen, Stuhl ordentlich an den Tisch stellen).

 

  1. Beschädigung der Geräte sowie Störungen sind dem Weisungsberechtigten unverzüglich zu melden. Die vorsätzliche Beschädigung von Sachen ist strafbar und kann zur Anzeige gebracht werden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat die- se zu ersetzen.

 

    1. Sonstige Einwirkung auf Geräte oder gespeicherte Daten

Veränderungen der Installation und Konfiguration der von der Schule gestellten Com- putersysteme und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der schulischen Hard- wareausstattung sind untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht ohne Zustimmung des Weisungsberechtigten genutzt werden. Das Löschen und Manipulieren von fremden Daten ist verboten.

 

  1. Abruf von Internet-Inhalten
  1. Verbotene Nutzungen

Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts, sind zu beachten. Es ist verboten, pornografische, Gewalt verherrlichende, rassistische oder sonst jugendgefährdende Inhalte (z.B. nach dem Jugendschutzgesetz indizierte oder die Menschenwürde verletzende Inhalte) aufzu- rufen, zu speichern und zu verbreiten. Werden solche Inhalte versehentlich aufgeru- fen, ist die Anwendung zu schließen und der verantwortlichen Person unverzüglich zu melden.

 

  1. Download von Internet-Inhalten
  1. Der Download und das Kopieren von Dateien (vor allem von Musikstücken und Filmen) sind untersagt. Das Urheberrechtgesetz ist zu beachten.

 

  1. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer außerhalb schulischer Zwecke oder sonst unberechtigt Daten in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule be- rechtigt, diese Daten zu löschen.
  1. Online-Abschluss von Verträgen: kostenpflichtige Angebote

Schüler dürfen im Rahmen der Nutzung von Internetinhalten weder im Namen der Schule noch im Namen anderer Personen oder im eigenen Namen Vertragsverhält - nisse eingehen.

 
  1. Veröffentlichung von Inhalten im Internet
  1. Illegale Inhalte

Es ist untersagt, pornografische, Gewalt verherrlichende, rassistische, jugendgefähr- dende, beleidigende oder sonst strafrechtlich verbotene Inhalte im Internet zu veröf- fentlichen, zu versenden oder sonst zugänglich zu machen. Ferner dürfen Inhalte,

die dem Ansehen oder dem Erscheinungsbild der Schule schaden, nicht verbreitet werden. Bei der öffentlichen Wiedergabe von Inhalten sind die urheberrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

 

  1. Beachtung von Bildrechten

Es ist untersagt, Daten anderer ohne die Einwilligung der betroffenen Person oder ei- gene persönliche Daten zu veröffentlichen. Bei Minderjährigen ist stets die Genehmi- gung der Erziehungsberechtigten notwendig. Das Recht am eigenen Bild ist zu be- achten.

 

  1. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis
  1. Aufsichtsmaßnahmen, Administration

Die Schule ist zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht verpflichtet. Dazu kontrolliert der Weisungsberechtigte die Bildschirminhalte der Schülerarbeitsplätze. Das ist auch elektronisch möglich. Der Datenverkehr wird protokolliert und bei Verdacht kontrol- liert. Darüber hinaus können bei der Inanspruchnahme von schulischen Computer- systemen oder Netzwerken personenbezogenen Daten protokolliert werden.

 

  1. Schlussvorschriften
  1. Inkrafttreten, Nutzerbelehrung

(1) Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.

 

  1. Verstöße gegen die Nutzungsordnung

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstation schulordnungsrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

 

  1. Haftung der Schule
  1. Es wird keine Garantie dafür übernommen, dass die Systemfunktionen den spe- ziellen Anforderungen des Nutzers entsprechen oder dass das System fehlerfrei oder ohne Unterbrechung läuft.

 

  1. Aufgrund der begrenzten Ressourcen können insbesondere die jederzeitige Ver- fügbarkeit der Dienstleistungen sowie die Integrität und die Vertraulichkeit der ge- speicherten Daten nicht garantiert werden. Die Nutzer haben von ihren Daten des- wegen Sicherheitskopien auf externen Datenträgern anzufertigen.

 

Regionale DSB für Berliner Schulen – I DSB –